Die Antragszeit hat begonnen. Mitglieder, die noch keinen Antragstermin haben, sollten nun noch dringend einen Termin mit unserem Agrarteam vereinbaren!
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat zudem darüber informiert, dass die Unternehmensnummer der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft dieses Jahr zwingend im Antrag auf Agrarförderung angegeben werden muss.
Diese Nummer finden Mitglieder auf den BG-Bescheiden 2023 bzw. 2024. Diese wurden in diesen Jahren jeweils im Juli von der SVLFG verschickt.
Die Unternehmensnummer hat die Unternehmens-ID ersetzt und ist daher erstmalig auf dem BG-Bescheid aus Juli 2023 zu finden.
Ohne die Unternehmensnummer kann der Antrag nicht abgeschlossen werden.
Um unseren Mitgliedern den Überblick über die einzuhaltenen Fristen zu vereinfachen, haben wir ein Pdf-Dokument zum Download erstellt. Hier sind alle wichtigen Fristen im Überblick zusammengefasst.